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Sie suchen einen erfahrenen Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in Schaumburg, Stadthagen, Rinteln, Bückeburg, Obernkirchen oder Umgebung? Als spezialisierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung bei der Verteidigung von Marihuana und Betäubungsmitteldelikten vertreten wir Sie kompetent und diskret.

Sichern Sie sich heute unsere kostenlose Erstberatung. Beim Vorwurf des Handels wechseln wir in eine sichere Kommunikation!

Wichtige Fakten zum Betäubungsmit-telstrafrecht (BtM)

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) umfasst zahlreiche Straftatbestände. Hierzu zählen insbesondere:

  • Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln, außer im Rahmen der erlaubten Mengen für Eigenkonsum bei Cannabis
  • Handel, Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Drogen
  • Herstellung und Anbau von Betäubungsmitteln außerhalb der gesetzlichen Grenzen
  • Unterstützungshandlungen, wie Finanzierung oder Transport von Drogen

Egal ob es sich um nicht mehr geringe Mengen Marihuana für den Eigenkonsum oder schwere Fälle des gewerbsmäßigen Drogenhandels handelt – die rechtlichen Konsequenzen können erheblich sein.

Als erfahrener Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in Schaumburg wissen wir genau, worauf es bei der Verteidigung ankommt.

Der Vorwurf des Drogenhandels (§ 29 BtMG) wird von der Justiz besonders ernst genommen. Insbesondere in Schaumburg und umliegenden Orten wie Rinteln oder Stadthagen wird verstärkt gegen Drogendelikte vorgegangen – die örtliche Staatsanwaltschaft ist bekannt für ein besonders rigides Vorgehen. Bereits der Besitz kleiner Mengen kann schnell als Handeltreiben ausgelegt werden. Deshalb ist eine frühzeitige anwaltliche Vertretung entscheidend.

Als Anwalt für Drogenhandel in Schaumburg setzen wir gezielt auf Akteneinsicht, detaillierte Prüfung der Ermittlungsschritte und stellen verfahrensentscheidende Anträge, um ein optimales Ergebnis zu erreichen. Als überregionale Kanzlei setzen wir auf eine harte Auseinandersetzung mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht – wenn es angemessen ist.

Anwalt BtM in Stadthagen, Rinteln, Bückeburg und weiteren Orten

In Ermittlungsverfahren wegen Betäubungsmitteln zählt jede Stunde. Von Anfang an sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft ohne anwaltlichen Beistand tätigen. Ein erfahrener Anwalt für BtM-Strafrecht in Stadthagen, Rinteln oder Bückeburg kann die Weichen frühzeitig auf Verteidigung stellen und strategische Fehler vermeiden.

Zu unseren Leistungen gehören:

  • Sofortige Intervention bei Festnahmen und Durchsuchungen
  • Strategische Beratung und Vertretung in Haftprüfungsterminen
  • Effektive Verhandlungsführung bei komplexen Strafverfahren

Wir kennen die Gerichte in Stadthagen, Bückeburg und Rinteln und die Staatsanwaltschaften Bückeburg. Als Fachanwälte für Strafrecht für Schaumburg  sind wir weit größere und spezialisiertere Staatsanwaltschaften und Kammern am Landgericht gewohnt: Im beschaulichen Schaumburg spielen wir diesen Vorteil für unsere Mandanten aus!

Unsere Kanzlei setzt auf individuell zugeschnittene Strategien, um eine Einstellung des Verfahrens oder zumindest eine Strafmilderung zu erreichen. Hierbei berücksichtigen wir stets Ihre persönliche Lebenssituation und Vorgeschichte. Therapeutische Lösungen oder Alternativen wie eine Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO) prüfen wir sorgfältig.

Durch eine frühzeitige, aktive Verteidigung können häufig belastende öffentliche Gerichtsverhandlungen vermieden werden. Unser oberstes Ziel ist stets, die Folgen für Ihr berufliches und privates Leben möglichst gering zu halten.

Warum Sie uns vertrauen sollten

Unsere Kanzlei steht für Erfahrung, Kompetenz und Diskretion im Betäubungsmittelstrafrecht. Wir sind im Landkreis Schaumburg bekannt und genießen das Vertrauen unserer Mandanten, das wir uns durch erfolgreiche Verteidigungen erarbeitet haben.

Kontaktieren Sie uns umgehend, wenn gegen Sie ermittelt wird. Wir vertreten Sie engagiert und kompetent, ob in Stadthagen, Rinteln, Bückeburg, Obernkirchen, Petershagen, Wunstorf oder Extertal. Unsere erste Einschätzung Ihres Falls ist stets unverbindlich und kostenlos.