Arrested teenager with handcuffs on his handsPlease see similar images here:

Wenn Jugendliche in Konflikt mit dem Gesetz geraten

Wenn gegen Jugendliche oder Heranwachsende ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, steht oft viel mehr auf dem Spiel als nur die Klärung eines strafrechtlichen Vorwurfs. Es geht um Perspektiven, um Zukunft, um Schul- oder Ausbildungswege – und darum, einen jungen Menschen nicht durch staatliche Sanktionen auf Dauer zu stigmatisieren. Gerade in dieser sensiblen Phase kommt es auf eine erfahrene, feinfühlende und zugleich entschlossene Verteidigung an.


Wir sind Ihre erfahrenen Anwälte für Jugendstrafrecht in Schaumburg. Wir vertreten Jugendliche und Heranwachsende in Bückeburg, Stadthagen, Rinteln, Obernkirchen sowie in den angrenzenden Gebieten Petershagen, Wunstorf und Extertal.

„Plötzlich war die Polizei da…“


Viele Familien berichten uns von einem plötzlichen Schockmoment: Hausdurchsuchung, Vorladung, Post von der Polizei. Manche Eltern trifft es aus dem Nichts, andere haben eine Entwicklung über Monate beobachtet. Doch egal, wie es begann: Jetzt ist juristische und menschliche Kompetenz gefragt.
Unsere Aufgabe als Strafverteidiger im Jugendstrafrecht ist es, ruhig, strategisch und sofort zu handeln. Wir sichern Akteneinsicht, beraten vertraulich und entlasten Sie im Kontakt mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Gleichzeitig behalten wir immer im Blick, welche Wege außerhalb des Gerichts offenstehen – etwa eine Einstellung gegen Auflagen oder eine Lösung im Einvernehmen mit Jugendgerichtshilfe oder Schule.

Strafverfahren gegen Jugendliche unterscheiden sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht. Ziel ist nicht Bestrafung, sondern Erziehung. Deshalb stehen bei uns nicht Paragrafen im Vordergrund, sondern die Lebensrealität unserer jungen Mandantinnen und Mandanten.
Wir nehmen ernst, was Jugendliche sagen. Wir lassen sie erklären, was passiert ist und unterstützen sie dabei, Verantwortung zu übernehmen – ohne sie über Gebühr zu belasten. Denn unsere Verteidigung zielt darauf, die Zukunft zu sichern, nicht Vergangenheit zu bestrafen.

Einbindung von Eltern? Ja – aber wie der Jugendliche es wünscht

In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist die Kommunikation mit den Eltern so sensibel wie im Jugendstrafrecht. Manche Jugendlichen wollen ihre Eltern einbinden, andere lehnen das ab. Wir achten konsequent darauf, was unser junger Mandant oder unsere junge Mandantin möchte.
Gleichzeitig wissen wir: Eltern, Erziehungsberechtigte, Lehrer oder Sozialarbeiter sind oft wertvolle Partner, wenn es darum geht, die Situation nachhaltig zu verbessern. Wo es sinnvoll ist, sprechen wir Empfehlungen für Erziehungsmaßnahmen aus, die gerichtliche Sanktionen vermeiden können.

Das deutsche Jugendgerichtsgesetz unterscheidet zwischen:

  • Kindern unter 14 Jahren: Strafunmündig, keine Strafverfolgung. Es sind aber familienrechtliche Maßnahmen möglich.
  • Jugendlichen (14–17 Jahre): Es wird immer Jugendstrafrecht angewendet.
  • Heranwachsenden (18–20 Jahre): Jugendstrafrecht kann angewendet werden, wenn die Tat jugendtypisch war oder die Reifeentwicklung noch nicht abgeschlossen ist
    Gerade bei Heranwachsenden kämpfen wir als erfahrene Jugendstrafrecht Anwälte konsequent dafür, dass nicht voreilig Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Die Unterschiede sind entscheidend sein.

Das Jugendgerichtsgesetz kennt ein dreistufiges Sanktionssystem:

  1. Jugendstrafe (Freiheitsstrafe): Nur bei schweren Straftaten oder sog. schädlichen Neigungen
  2. Erziehungsmaßregeln: z. B. Sozialstunden, Anti-Gewalt-Training, Gesprächspflicht bei einer Beratungsstelle
  3. Zuchtmittel: z. B. Verwarnung, Auflagen, Jugendarrest

Unser Ziel ist immer, den Einstieg in den Jugendstrafvollzug zu vermeiden. Dafür nutzen wir auch die Diversionsmöglichkeiten des JGG: Verfahrenseinstellung gegen Auflagen, Täter-Opfer-Ausgleich, betreute Programme u. a.

Verfahren vermeiden, Eintrag im Register verhindern

Ein Jugendstrafverfahren muss nicht zwingend vor Gericht enden. Viele Verfahren können informell oder im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Das Ziel ist klar: Keine Gerichtsverhandlung, kein Eintrag im Bundeszentralregister, kein Makel für die Zukunft.

Nichtöffentliche Verhandlung & Jugendgerichtshilfe

Wir vertreten Jugendliche und Heranwachsende im gesamten Landkreis Schaumburg und Umgebung. Bei Jugendlichen ist das zuständige Gericht immer das Gericht des Wohnortes, unabhängig vom Gerichtsstand. Unter anderem verteidigen wir in:

  • Extertal
  • Bückeburg
  • Stadthagen
  • Rinteln
  • Obernkirchen
  • Wunstorf
  • Petershagen